Steuerfreier Sachbezug mit BONUS1
Sachbezug.de bietet mit dem BONUS1 Bonusprogramm eine unkomplizierte und effektive Lösung für den Einsatz von Gutscheinen als Mitarbeiterbenefit* (Sachbezug). Die Einlöseseite verbindet die Bedürfnisse der Mitarbeiter mit den Anforderungen der Arbeitgeber und schafft eine Win-Win-Situation. Lassen Sie uns gemeinsam die Vorteile von bonus1.de entdecken und Ihre Mitarbeiter begeistern!
Individuelle Beratung
Unser Außendienst bietet eine individuelle Beratung, um Ihre Bedürfnisse bestmöglich zu erfüllen.*
Attraktiv für Mitarbeiter
Durch die Bereitstellung von BONUS1 Gutscheinen als Sachbezug* können Sie die Zufriedenheit und Loyalität Ihrer Mitarbeiter steigern.
Unkompliziert
Wir kümmern uns um die Abwicklung der Gutscheine und deren Verwaltung.*
Das Thema Sachbezug
Der steuerfreie* Sachbezug
Der steuerfreie Sachbezug bietet Ihnen als Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt einen Vorteil zu gewähren. Bis zu 50€ pro Monat können Sie jedem Mitarbeiter als Sachbezug in Form von Bonus1 Gutscheinen zukommen lassen – steuer- und sozialversicherungsfrei.
Dies ist eine effektive Möglichkeit, die Mitarbeitermotivation zu steigern und die Bindung an Ihr Unternehmen zu stärken.
Nutzen Sie den steuerfreien
Sachbezug, um gezielt
Wertschätzung zu zeigen und
gleichzeitig Ihr Unternehmen
wirtschaftlich zu stärken!


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Wir freuen uns darauf, Ihnen ein individueles Angebot für unseren steuerfreien Sachbezug zu unterbreiten.

Mitarbeiter
Arbeitgeber überzeugen
Überzeugen Sie noch heute Ihren Arbeitgeber von den vielen Vorteilen des steuerfreien Sachbezugs mit Bonus1.de

Motivation für Ihre Mitarbeiter
Das Bonus1.de Sortiment
Technik
Ob PlayStation 5, 70" LED TV oder das neuste iPhone. Unsere Technik Kategorie lässt keine wünschen offen.
Wohnen
Möbel, Einrichtung und Dekoration - bei Bonus1.de finden Sie alles für Ihr Zuhause.
Haus & Garten
Heimweker und Hobby-Gärtner finden bei uns hochwertiges Werkzeug und wunderschöne Gartenmöbel.
Spielzeug
Von der Action-Figur bis zum Kartenspiel - bei Bonus1 finden sie tolles für Ihre Kinder oder Enkelkinder - mit Spaß-Garantie!
Arbeitgeber überzeugem
- Einfache Nutzung: Das System von bonus1.de ist intuitiv und benutzerfreundlich gestaltet. Mitarbeiter können sich registrieren sowie schnell und unkompliziert auf ihr Gutscheinguthaben zugreifen und dieses einlösen.
- Informierte Nutzer: Die bei bonus1.de registrierten Mitarbeiter werden über jede Aufladung des BONUS1 Gutscheins informiert, sodass sie stets den Überblick über ihr Gutscheinguthaben behalten.
- Große Auswahl: Die bei bonus1.de registrierten Mitarbeiter haben Zugriff auf eine umfangreiche Produktpalette, die für jeden Geschmack etwas bietet.
-
Sonderpreise: Die bei bonus1.de registrierten Mitarbeiter bekommen regelmäßig Sonderaktionen von den verschiedenen Herstellern vorgeschlagen.
Termin vereinbaren
Unser Sachbezug-Experten-Team freut sich auf Ihren Anruf
Oder nutzen Sie unseren bequemen Rückrufservice.
Unser Team wird sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Häufige Fragen - Arbeitgeber
Wie läuft das Onbording bei bonus1 ab?
Das Onboarding bei Bonus1 ist kostenfrei und wird individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmt. Nach dem Onbording bekommen Ihre Mitarbeiter, DGSVO Konform, die LogIn Daten zur Verfügung gestellt. Wir bieten Ihnen eine persönliche Vorstellung unseres Produktes vor Ihren Mitarbeitern an. Sowohl während dem Onboarding als auch danach steht Ihnen jederzeit Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Welche steuerlichen Regelungen gilt es bei steuerfreien Aufmerksamkeiten zu beachten?
Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiter pro persönlichem Anlass eine Aufmerksamkeit bis zu einem Betrag von 60€ steuer- und sozialversicherungsfrei übergeben.
Folgende Regelungen gelten für den 60 Euro Sachbezug:
Folgende Regelungen gelten für den 60 Euro Sachbezug:
- Es darf keine Auszahlung der 60 Euro mit der Gehaltsüberweisung oder in bar erfolgen.
- Das Anlassgeschenk muss in Form von Gutscheinen, Produkten oder Dienstleistungen erfolgen.
- Der Betrag von 60 Euro pro Anlass (inkl. Umsatzsteuer) darf nicht überschritten werden – ist dies der Fall, wird der gesamte Betrag der Aufmerksamkeit steuer- und sozialversicherungspflichtig.
- Die Anlassgeschenke sollten für die Mitarbeiter auf dem Lohnkonto dokumentiert werden.
Zudem empfehlen wir, jährlich nicht mehr als drei Aufmerksamkeiten pro Mitarbeiter zu verschenken.
Für welche Mitarbeiter- und persönlichen Anlässen können die Aufmerksamkeiten eingesetzt werden?
Generell können die Aufmerksamkeiten für jeden Mitarbeiter eingesetzt werden, sprich Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte, Werkstudent, Auszubildende und Mini-Jobber. Geschäftspartner sind hierbei nicht miteinbegriffen.
Die Aufmerksamkeiten können für folgende persönliche Anlässe verschenkt werden:
Anlässe in der Arbeit
- Rundes Firmenjubiläum
- Erster Arbeitstag im Unternehmen oder in einer neuen Position
- Beförderung
- Rückkehr nach längerer Zeit aufgrund von Krankheit oder Elternzeit
- Pensionierung
- Mahlzeiten bei außergewöhnlichen Arbeitseinsätzen, wie bspw. bei Kundenterminen
Anlässe der Partnerschaft
- Verlobung
- Hochzeit
- Silberne Hochzeit
- Goldene Hochzeit
Anlässe der Familie
- Geburt des Kindes
- Taufe des Kindes
- Kommunion des Kindes
- Konfirmation des Kindes
- Firmung des Kindes
Eigene Anlässe
- Geburtstag
- Bestandene Prüfung
- Namenstag
- Mitarbeiterjubläum
Hierbei gilt es unbedingt zu beachten, dass Festtage wie Weihnachten, Ostern oder Pfingsten nicht als persönliche Anlässe gelten.
Was sind steuerfreie Aufmerksamkeiten?
Steuerfreie Aufmerksamkeiten, auch als Anlassgeschenke oder Sachgeschenke bezeichnet, sind eine häufig genutzte Form von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer für persönliche Anlässe von Mitarbeiter. Hier gilt eine Freigrenze von 60 Euro pro besonderen Anlass
Häufige Fragen - Arbeitnehmer
Muss ich mich vor der ersten Nutzung registrieren?
Ihr Konto wird von uns aktiviert und Sie bekommen Ihre persönlichen Einwahldaten zur Verfügung gestellt. Nun brauchen Sie sich nur noch Ihre aktuellen Daten zu hinterlegen.
Wie lange ist ein Gutschein gültig?
Ihr Gutscheinguthaben bleibt Ihnen 3 Jahre lang erhalten. Somit haben Sie genug Zeit sich etwas Schönes auszusuchen.
Was ist, wenn mein Arbeitgeber keinen Sachbezug mehr für mich leistet?
Ihr Gutscheinguthaben bleibt Ihnen 3 Jahre lang erhalten. Somit haben Sie genug Zeit sich etwas Schönes auszusuchen.
Muss ich den Gutschein im Monat der Ausschüttung verwenden?
Nein, Sie müssen Ihren Gutschein nicht im gleichen Monat verwenden. Ihre Gutscheine haben kein Ablaufdatum.
Wo finde ich meine Gutscheine in meinem Gutschein-Konto?
Sie finden Ihr Gutscheinguthaben im Menü Mein Konto.
Was ist, wenn ich einen Artikel zurücksende?
Sie bekommen das entsprechende Gutscheinguthaben wieder aufgefüllt.
Kann ich Zuzahlungen tätigen?
Nein, eine Zuzahlung ist nicht möglich.
Muss ich mit zusätzlichen Versandkosten rechnen?
Nein, alle Artikel werden inkl. Versandkosten angezeigt.
Über uns
bonus1.de ist eine Marke der Quentano GmbH, die seit 2009 besteht und auf den Onlineverkauf sowie Sachbezugslösungen* spezialisiert ist. Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen eine effektive Lösung für Ihre Gutscheinbedürfnisse anbieten.
Wir, die quentano GmbH, haben mit dem BONUS1 Bonusprogramm eine Gutscheinlösung entwickelt, die es Ihnen ermöglicht, ohne größeren Verwaltungsaufwand BONUS1 Gutscheine zu beziehen und Ihren Mitarbeitern als Sachbezug* zuzuwenden.
bonus1.de ist eine von uns betriebene Einlöseseite für das BONUS1 Bonusprogramm. Ihre Mitarbeiter können sich registrieren und erhalten dort auf ihr Gutscheinkonto die entsprechenden, von Ihnen zugewendeten, Gutscheinguthaben gutgeschrieben. Mit ihrem Gutscheinguthaben können die Mitarbeiter auf bonus1.de verschiedene Waren erwerben. Die Gutscheinguthaben können gesammelt werden, wodurch Mitarbeiter die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, wann und wie sie ihre Gutscheine einlösen möchten. Die Auswahl an Waren ist riesig und bietet für jeden Geschmack etwas.
*Keine Rechts- und Steuerberatung
Die quentano GmbH erbringt keine Rechts- und Steuerberatung. Sofern Sie das BONUS1 Programm für die Zuwendung von Sachbezug nutzen möchten, obliegt allein Ihnen die Prüfung, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die quentano GmbH rät, die steuerlichen Fragen rund um den Einsatz des BONUS1 Programms durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen und vor der Nutzung des BONUS1 Programms zur Gewährung von Sachbezug eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt zu stellen.